Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterplatz 24

    06295 Eisleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Eisleben
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
    • Haltestelle: Klosterplatz
      Linie:
      • Bus: Klosterplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Eisleben
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
    • Haltestelle: Klosterplatz
      Linie:
      • Bus: Klosterplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3475 2029920

    E-Mail: vetamt@lkmsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
    • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

    Voraussetzungen

    gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

    Rechtsbehelf

    Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
    • die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
    • die Voraussetzungen geprüft wurden.

    Fristen

    Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

    Kosten

    Verfahrenskosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Betäuben von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, Töten von Tieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Sachkundenachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de