Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Eisleben
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
    • Haltestelle: Klosterplatz
      Linie:
      • Bus: Klosterplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Klosterplatz 24

    06295 Eisleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Eisleben
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
    • Haltestelle: Klosterplatz
      Linie:
      • Bus: Klosterplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3475 2029920

    E-Mail: vetamt@lkmsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Stichwörter

    Wirbeltiere, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Betäuben von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English