Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Die Bekämpfung und Verhütung von Tierseuchen, die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die Gewährleistung des Tierschutzes bei der Haltung von Nutz- und Heimtieren, die Tierarzneimittelüberwachung sowie die Futtermittelüberwachung sind die Haupttätigkeitsfelder des Veterinäramtes.

    Diese Aufgaben werden von Fachtierärzten mit Spezialkenntnissen, Tiergesundheits- Lebensmittel- und Futtermittelkontrolleuren, amtlichen Fachassistenten, sowie Verwaltungsfachkräften wahrgenommen.

    Die Erfüllung dieser Aufgaben dient: 

    • der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und damit der Erhaltung wertvoller Tierbestände. Dem Schutz der Tiere vor nicht artgerechter Haltung und vor Schmerzen und Leiden. Ziel ist es die Gesundheit, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu erhalten.
    • Dem Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 6

    06667 Weißenfels

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03443 372-303

    Telefon Festnetz: 03443 372-301

    E-Mail: veterinaeramt@blk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
    • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

    Voraussetzungen

    gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

    Rechtsbehelf

    Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
    • die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
    • die Voraussetzungen geprüft wurden.

    Fristen

    Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

    Kosten

    Verfahrenskosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Betäuben von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, Töten von Tieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Sachkundenachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de