Registrierung für Inkassodienstleistung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde verfügt und diese entsprechend nachweist. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind
- das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
- die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Registrierung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden.
Erlaubnisfrei sind Rechtsdienstleistungen, die als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen (z.B. Einziehung von Kundenforderungen, die einer Werkstatt erfüllungshalber abgetreten wurden). Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist für diese Dienstleistungen nicht erforderlich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landgericht Halle.
Ansprechpartner
Stadt Jessen (Elster) - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossweg; hinter dem Schloß
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßstraße 11; vor dem Schloß; mit Parkscheibe, max 1h
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßweg; hinter dem Schloß
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Jessen (Elster), Bahnhof
Regionalbahn: Halle - Falkenberg (Elster)
Regionalbahn: Dessau Hbf - Annaburg
Jessen (Elster), Busbahnhof
Bus: siehe Fahrplanauskunft
Jessen (Elster), Friedhof
Bus: siehe Fahrplanauskunft
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Der behindertengerechter Zugang befindet sich am Hintereingang, Bitte klingeln.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt