Registrierung für Inkassodienstleistung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde verfügt und diese entsprechend nachweist. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind
- das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
- die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Registrierung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden.
Erlaubnisfrei sind Rechtsdienstleistungen, die als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen (z.B. Einziehung von Kundenforderungen, die einer Werkstatt erfüllungshalber abgetreten wurden). Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist für diese Dienstleistungen nicht erforderlich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landgericht Halle.
Ansprechpartner
Stadt Staßfurt - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Postamt, Marktstraße
Linie:- Bus: Postamt, Marktstraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriela Emmerling
Telefon Festnetz: 03925 981-450
E-Mail: ordnung@stassfurt.de
Herr Sven Kurde
Telefon Festnetz: 03925 981-452
E-Mail: ordnung@stassfurt.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt