Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen

    Registrierung für Inkassodienstleistung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.

    Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde verfügt und diese entsprechend nachweist. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind

    • das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
    • die wirtschaftlichen Verhältnisse.

    Die Registrierung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden. 

    Erlaubnisfrei sind Rechtsdienstleistungen, die als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen (z.B. Einziehung von Kundenforderungen, die einer Werkstatt erfüllungshalber abgetreten wurden). Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist für diese Dienstleistungen nicht erforderlich.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landgericht Halle.

    Ansprechpartner

    Stadt Seeland

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 1

    06469 Nachterstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nachterstedt-Hoym
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle (Saale) Nachterstedt-Hoym - Halberstadt
    • Haltestelle: Nachterstedt, Lindenstr.
      Linie:
      • Bus: 411

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 34741 932-40

    Telefon Festnetz: 34741 932-0

    E-Mail: info@stadt-seeland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English