Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen

    Registrierung für Inkassodienstleistung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.

    Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde verfügt und diese entsprechend nachweist. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind

    • das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
    • die wirtschaftlichen Verhältnisse.

    Die Registrierung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden. 

    Erlaubnisfrei sind Rechtsdienstleistungen, die als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen (z.B. Einziehung von Kundenforderungen, die einer Werkstatt erfüllungshalber abgetreten wurden). Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist für diese Dienstleistungen nicht erforderlich.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landgericht Halle.

    Ansprechpartner

    Stadt Klötze - Gewerbeamt, Gaststättenwesen, Friedhöfe, Schiedsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    38486 Klötze

    Behindertenparkplatz: Rathaushof
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mittelstraße
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaushof
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Klötze, ZOB

    Bus: 300, 301, 400


    Rufbus, Klötze, Am Rathaus

    Bus: 107, 301, 302, 702

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03909 403-135

    Fax: 03909 403-200

    E-Mail: info@stadt-kloetze.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)