• Coswig (Anhalt) (Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt)
Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers

Weiterführung eines Gaststättenbetriebes nach dem Tod des Erlaubnisinhabers anzeigen

Beschreibung

Nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin eines Gaststättenbetriebs darf dieser vom Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit ohne eigene Erlaubnis weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Sie müssen es der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich melden, wenn sie den Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die zuständige Gaststättenbehörde.

erforderliche Unterlagen

  • IHK-Unterrichtung bzw. Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
  • Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers

Wird die gemäß §14 GewO Anzeige persönlich erstattet, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei einer Anzeige durch einen Bevollmächtigten, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Anzeige muss unverzüglich bei der Behörde eingereicht werden, wenn von der Möglichkeit der Weiterführung des Gaststättenbetriebs Gebrauch gemacht werden soll.

Kosten

Die Anzeige der Weiterführung erfolgt gebührenfrei.

Für die Gewerbeanzeige (-anmeldung) ist eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühren belaufen sich gem. Kostentarif, laufende Nummer 35.1 zwischen 110 und 650 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Weiterführungsberechtigte kann aber auch eine Erlaubnis gemäß § 2 GastG einholen. Das würde in Betracht kommen, wenn er bei der Hinzunahme von Räumen ohnehin eine Erlaubnis benötigt.

Gleichzeitig muss eine Anzeige gemäß § 14 GewO erstattet werden.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 25.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020