Bestattungsplatz Genehmigung
Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Kemberg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Mauerstraße
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Burgstraße/Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kemberg, Burgstraße
Linie:- Bus: Rufbus
- Haltestelle: Kemberg, Schule
Linie:- Bus: 343, 344, 345
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlrampe auf der Rückseite des Verwaltungsamtes
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle, Grab, sterben