Bestattungsplatz Genehmigung

    Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

    Beschreibung

    Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Kemberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 5

    06901 Kemberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Mauerstraße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Burgstraße/Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kemberg, Burgstraße
      Linie:
      • Bus: Rufbus
    • Haltestelle: Kemberg, Schule
      Linie:
      • Bus: 343, 344, 345

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034921 71-120

    Telefon Festnetz: 034921 71-0

    E-Mail: info@stadt-kemberg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlrampe auf der Rückseite des Verwaltungsamtes

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle, Grab, sterben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English