Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Coswig (Anhalt) - Friedhof Coswig (Anhalt)
Adresse
Hausanschrift
Wittenberger Straße 71 a
06869 Coswig (Anhalt)
Alternativadresse: Wittenberger Straße 73
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz Friedhof Coswig
Anzahl: 18 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Der Friedhof Coswig (Anhalt) ist während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besucher geöffnet. Die Friedhöfe in den Ortschaften haben keine festen Öffnungszeiten. Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderen Anlässen (z.B. Gefahrenabwehr, Baumaßnahmen) das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsabteile vorübergehend untersagen. Die Festlegung der Öffnungszeiten obliegt der Friedhofsverwaltung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fräßdorf
Telefon Festnetz: +49 34903 62268
E-Mail: c.fraessdorf@coswig-anhalt.de
Frau Karschol
Stichwörter
Friedhöfe Coswig (Anhalt)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle, Grab, sterben