Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1113
39521 Schönhausen (Elbe)
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Fontanestraße/Wartehalle
Linie:- Bus: Linie 592 (Havelberg-Stendal)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 9:00-12:00 Uhr Di: 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr Fr: 9:00-12:00 Uhr außerhalb dieser Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Steffi Friedebold (Verbandsgemeindebürgermeisterin)
Internet
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Grabstätte, sterben, Bestattung, Grab, Grabstelle, Beisetzung