Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
SG Grünflächen
Adresse
Postanschrift
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03928 710-426
Telefon Festnetz: 03928 710-427
Telefon Festnetz: 03928 710-428
Fax: 03928 710-499
E-Mail: C.Lentze@schoenebeck-elbe.de
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Eine Klingel für Rollstuhlfahrer befindet sich links vom Treppenaufgang.
Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03928 900-655
Formulare
Formloser Antrag
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Beisetzung, Bestattung, Grabstelle, Grabstätte, sterben, Grab