Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Hecklingen - SB Friedhöfe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hecklingen, Gierslebener Straße
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor der Rathauspassage, Hermann-Danz-Str.
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hecklingen, Hamburger Str.
Linie:- Bus: A
- Haltestelle: Hecklingen, Staßfurter Str.
Linie:- Bus: 172
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Hecklingen
Empfänger: Stadt Hecklingen
IBAN: DE29 8005 5500 3011 0011 61
BIC: NOLADE21SES
Bankinstitut: Salzlandsparkasse
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Grabstätte, sterben, Bestattung, Grab, Grabstelle, Beisetzung