Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - Gewerbeangelegenheiten, Bußgeld und Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Schkopau, Am Schloß
Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
Schkopau, Am Schloß
Straßenbahn: Tram 5
Schkopau, Bahnhof
Regionalbahn: Halle-Eisenach
Schkopau, Bunawerke
Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
Schkopau, Schulstraße
Bus: Linie 724
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:       nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:     09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch:     nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag:        nach vorheriger Terminvereinbarung
Bankverbindung
Gemeinde Schkopau
Empfänger: Gemeinde Schkopau
IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Formulare
Grabanlage - Antrag auf Einebnung (Gemeinde Schkopau)
Grabanlage - Antrag auf Verlängerung der Nutzungsart (Gemeinde Schkopau)
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schkopau: Bestattungsplatz anlegen/ erweitern
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Schkopau nur für die kommunalen Friedhöfe in den Ortsteilen Schkopau, Burgliebenau, Ermlitz, Hohenweiden, Korbetha, Knapendorf und Röglitz zuständig ist.
Für alle anderen Friedhöfe auf dem Gebiet der Gemeinde Schkopau, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Kirche.
- Friedhofssatzung für kommunale Friedhöfe der Gemeinde Schkopau
- Gebührensatzung für kommunale Friedhöfe
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Schkopau nur für die kommunalen Friedhöfe in den Ortsteilen Schkopau, Burgliebenau, Ermlitz, Hohenweiden, Korbetha, Knapendorf und Röglitz zuständig ist.
Für alle anderen Friedhöfe auf dem Gebiet der Gemeinde Schkopau, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Kirche.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Grab, sterben, Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle