Bestattungsplatz Genehmigung

    Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

    Beschreibung

    Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Personenstand/ Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hütte 1

    06311 Helbra

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034772 50-159

    Fax: 034772 27231

    E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Beisetzung, Bestattung, Grabstelle, Grabstätte, sterben, Grab

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020