Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Goldene Aue - SG Standesamt/ Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Storkeyplatz (Penny-Markt)
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kelbra, Wendeschleife Gymnasium
Linie:- Bus: 495, 514
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034651 383-520(Standesamt)
Fax: 034651 383-22
Telefon Festnetz: 034651 383-530(Friedhofswesen)
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle, Grab, sterben