Bestattungsplatz Genehmigung

    Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

    Beschreibung

    Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Mansfeld - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lutherstraße 9

    06343 Mansfeld

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mansfeld, Friedensallee
      Linie:
      • Bus: 372, 400, 431
    • Haltestelle: Mansfeld, Bahnhofstraße
      Linie:
      • Regionalbahn: "Wipperliese"
    • Haltestelle: Mansfeld, Siebigeröder Straße
      Linie:
      • Bus: 400, 431

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034782 871-28

    Telefon Festnetz: 034872 871-33

    Telefon Festnetz: 034872 871-39

    E-Mail: bauamt@mansfeld.eu

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Graberwerb

    Mit dem Antrag auf Graberwerb erwirbt der Nutzungsberechtigte Rechte und Pflichten an einer von ihm gewählten Grabstätte.

    Handelt es sich um einen Einwohner, der seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Mansfeld hat, ist der Antrag auf Beisetzung/Bestattung eines Ortsfremden dem Antrag auf Graberwerb beizulegen.

    Antrag auf Bestattung/Beisetzung Ortsfremder

    Der Antrag auf Beisetzung/Bestattung eines Ortsfremden ist dem Antrag auf Graberwerb beizufügen, wenn es sich bei der verstorbenen Personen nicht um einen Einwohner der Stadt Mansfeld handelt.

    Antrag auf Umbettung einer Urne

    Die Umbettung ist nur in besonderen Fällen möglich und bedarf der Angabe von Gründen. Sollten Sie eine Umbettung beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsinstitut oder die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Grabstätte, sterben, Bestattung, Grab, Grabstelle, Beisetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English