Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Mansfeld - Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mansfeld, Friedensallee
Linie:- Bus: 372, 400, 431
- Haltestelle: Mansfeld, Bahnhofstraße
Linie:- Regionalbahn: "Wipperliese"
- Haltestelle: Mansfeld, Siebigeröder Straße
Linie:- Bus: 400, 431
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 034782 871-28
Telefon Festnetz: 034872 871-33
Telefon Festnetz: 034872 871-39
E-Mail: bauamt@mansfeld.eu
Internet
Formulare
Antrag auf Graberwerb
Mit dem Antrag auf Graberwerb erwirbt der Nutzungsberechtigte Rechte und Pflichten an einer von ihm gewählten Grabstätte.
Handelt es sich um einen Einwohner, der seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Mansfeld hat, ist der Antrag auf Beisetzung/Bestattung eines Ortsfremden dem Antrag auf Graberwerb beizulegen.
Antrag auf Bestattung/Beisetzung Ortsfremder
Der Antrag auf Beisetzung/Bestattung eines Ortsfremden ist dem Antrag auf Graberwerb beizufügen, wenn es sich bei der verstorbenen Personen nicht um einen Einwohner der Stadt Mansfeld handelt.
Antrag auf Umbettung einer Urne
Die Umbettung ist nur in besonderen Fällen möglich und bedarf der Angabe von Gründen. Sollten Sie eine Umbettung beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsinstitut oder die zuständige Friedhofsverwaltung.
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Grabstätte, sterben, Bestattung, Grab, Grabstelle, Beisetzung