Bestattungsplatz Genehmigung

    Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

    Beschreibung

    Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Allstedt - Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Forststraße 9

    06542 Allstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Breite Straße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Breite Straße
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Freitag: 09.00-12.00

    Kontakt

    Fax: 034652 864-36

    Telefon Festnetz: 034652 864-35

    E-Mail: ordnungsamt@allstedt.info

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Grabstätte, sterben, Bestattung, Grab, Grabstelle, Beisetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English