Bestattungsplatz Genehmigung

    Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

    Beschreibung

    Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Jerichow - Liegenschaften, Vermessung, Kataster, Grünflächen, Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Str. 10

    39319 Jerichow

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Kirche (außer Donnerstags-Markttag)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Jerichow, Kirche
      Linie:
      • Bus: 742

    Öffnungszeiten

    Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr Freitag: 9-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03933 9011-30(Zuständig für den südlichen Bereich Jerichow)

    Telefon Festnetz: 039343 927-15(Zuständig für den nördlichen Bereich Jerichow)

    Fax: 039343 927-30(Zuständig für den nördlichen Bereich Jerichow)

    Fax: 03933 9011-19(Zuständig für den südlichen Bereich Jerichow)

    E-Mail: brigitte.joedicke@stadt-jerichow.de

    E-Mail: ute.wusterhaus@stadt-jerichow.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Einebnung einer Grabstätte in der Ortschaft/ im Ortsteil .......................................

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ebenerdig

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Grabstätte, sterben, Bestattung, Grab, Grabstelle, Beisetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English