Bestattungsplatz Genehmigung

    Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

    Beschreibung

    Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeitzer Straße 15

    06722 Droyßig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@vgem-dzf.de

    Telefon Festnetz: 034425 414-27

    Fax: 034425 271-87

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 26.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Beisetzung, Bestattung, Grabstelle, Grabstätte, sterben, Grab

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020