Bestattungsplatz Genehmigung

    Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

    Beschreibung

    Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde An der Finne - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2a

    06647 Bad Bibra

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Bibra, Landambulatorium
      Linie:
      • Bus: 611, 631
    • Haltestelle: Bad Bibra, Thüringer Hof
      Linie:
      • Bus: 633, 611

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034465 602-34

    Fax: 034465 602-14

    E-Mail: info@vgem-finne.de

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle, Grab, sterben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English