Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rogätz, MTS
Linie:- Bus: 607, 611
- Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rogätz, MTS
Linie:- Bus: 607, 611
- Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Fax: 039208 274-32(Rogätz)
Telefon Festnetz: 039208 274-79(Colbitz)
Telefon Festnetz: 039208 274-41(Rogätz)
E-Mail: ordnungsamt@elbe-heide.de
Internet
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle, Grab, sterben