Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Zörbig
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Zörbig, Markt
Linie:- Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Seit dem 13.03.2020 (Corona) arbeitet die Stadt Zörbig nur nach Terminvergabe. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen MitarbeiterInnen. Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr (+ Pass- und Meldewesen noch 13.00 - 17.00 Uhr) Freitag: geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 034956 60-0
Fax: 034956 60-111
Weitere Informationen
Stadt Zörbig - Personenstandswesen / Friedhofswesen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Zörbig, Markt
Linie:- Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Seit dem 13.03.2020 (Corona) arbeitet die Stadt Zörbig nur nach Terminvergabe. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen MitarbeiterInnen. Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr (+ Pass- und Meldewesen noch 13.00 - 17.00 Uhr) Freitag: geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Fax: 034956 60-111
Telefon Festnetz: 034956 60-132
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Grabstätte, sterben, Bestattung, Grab, Grabstelle, Beisetzung