Bestattungsplatz Genehmigung

    Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

    Beschreibung

    Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Raguhn-Jeßnitz - Wahlen, Friedhofsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 16

    06779 Raguhn

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Schloßstraße
      Linie:
      • Bus: 436, 437

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034906 203-19

    Telefon Festnetz: 034906 412-18

    E-Mail: hauptamt@raguhn-jessnitz.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Raguhn-Jeßnitz

    Empfänger: Stadt Raguhn-Jeßnitz

    IBAN: DE85 1203 0000 1005 4124 30

    BIC: BYLADEM1001

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Den behindertengerechten Zugang zum Rathaus Raguhn erreichen Sie über den Rathaushof.

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Grabstätte, Bestattung, Beisetzung, Grab, Grabstelle, sterben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English