Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Raguhn-Jeßnitz - Wahlen, Friedhofsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Haltestelle: Schloßstraße
Bus: 436, 437
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 034906 412-18
Bankverbindung
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Empfänger: Stadt Raguhn-Jeßnitz
IBAN: DE85 1203 0000 1005 4124 30
BIC: BYLADEM1001
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Den behindertengerechten Zugang zum Rathaus Raguhn erreichen Sie über den Rathaushof.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Grab, sterben, Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle