Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Allgem. Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Beetzendorf, ZOB
Bus: 300, 310, 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039000 97-287
Telefon Festnetz: 039000 97-289
Fax: 039000 288
E-Mail: info@vg-beetzendorf.de
Bankverbindung
VBG Beetzendorf-Diesdorf
Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf
IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87
BIC: NOLADE21SAW
Bankinstitut: Sparkasse Altmark West
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Grab, sterben, Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle