Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Beschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Klötze - Standesamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Parkplatz: Mittelstraße
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaushof
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rufbus, Klötze, Am Rathaus
Linie:- Bus: 107, 301, 302, 702
- Haltestelle: Klötze, ZOB
Linie:- Bus: 300, 301, 400
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwochs: geschlossen * Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales am 17.11.2014
Stichwörter
Beisetzung, Grabstätte, Bestattung, Grabstelle, Grab, sterben