Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.
Ansprechpartner
Stadt Barby - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Groß Rosenburger Hof
Bus: 109
Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Groß Rosenburger Hof
Bus: 109
Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Groß Rosenburger Hof
Bus: 109
Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1020
39246 Barby
Öffnungszeiten
Haus der Begegnung, Goethestraße 14 in Barby Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: gschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen Bürgerbüro, Nienburger Straße 1 in Groß Rosenburg Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039294 252-0(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
Telefon Festnetz: 039298 682-27(Haus der Begegnung)
Fax: 039298 682-20(Haus der Begegnung)
Fax: 039294 252-14(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
E-Mail: meldeamt@stadt-barby.de
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015