Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06249 Mücheln (Geiseltal)

    Parkplätze

    • Parkplatz: "Marktplatz"
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: "Mühlstraße"
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Parkplatz: "Hinter den Scheunen"
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
      Linie:
      • Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
    • Haltestelle: Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
      Linie:
      • Bus: 721

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 034632 40135

    Telefon Festnetz: 034632 40153

    E-Mail: einwohnermeldeamt@muecheln.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Smartphone Bezahlsysteme, Google Pay, Apple Pay, Girocard

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer:innen  und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English