Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.
Ansprechpartner
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: "Marktplatz"
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Parkplatz: "Mühlstraße"
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Parkplatz: "Hinter den Scheunen"
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
Linie:- Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
- Haltestelle: Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
Linie:- Bus: 721
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pollow (SB Pass- und Meldewesen)
Fax: 034632 40135
Telefon Festnetz: 034632 40153
E-Mail: pollow@muecheln.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@muecheln.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Smartphone Bezahlsysteme, Google Pay, Apple Pay, Girocard
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer:innen und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015