Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Sangerhausen - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7 a

    06526 Sangerhausen

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Sangerhausen Busbahnhof

    Bus: 41

    Bus: 42


    Sangerhausen, Busbahnhof

    Regionalbahn: Halle-Sangerhausen-Kassel Wilhelmshöhe

    Regionalbahn: Halle-Sangerhausen-Erfurt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03464 565-444

    Fax: 03464 565-443

    E-Mail: Stadtbuero@stadt.Sangerhausen.de

    Bankverbindung

    Stadt Sangerhausen

    Empfänger: Stadt Sangerhausen

    IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00

    BIC: NOLADE21EIL

    Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung (Formular der Stadt Sangerhausen)

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2015 (von: Mathias, Martina)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Erdmann, Carsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)