Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Hettstedt - SB Personenstands- und Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1251

    06323 Hettstedt

    Hausanschrift

    Markt 1-3

    06333 Hettstedt

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mühlgartenstraße
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathausstraße
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja

    Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)

    Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03476 801-127

    E-Mail: meldeamt@hettstedt.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2011 (von: Volker Schieke)

    Technisch geändert am 19.07.2024 (von: Saalbach, Christin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)