Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Droßdorf (Burgenlandkreis)
Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Droyßig, Markt
Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Droßdorf (Burgenlandkreis)
Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Droyßig, Markt
Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Droßdorf (Burgenlandkreis)
Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Droyßig, Markt
Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
in Droyßig Montag: 13:00-15:00 Uhr Dienstag: 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr Freitag: geschlossen in Droßdorf Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem-dzf.de
Telefon Festnetz: 034425 414-51
Telefon Festnetz: 034425 414-52
Telefon Festnetz: 03441 725153
Fax: 034425 271-87
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015