Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Obere Aller - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Madeleine Chramm (SB Einwohnermeldeamt)
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015