Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Obere Aller - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zimmermannplatz 2

    39365 Eilsleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 8, 13
    • Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    39365 Eilsleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 8, 13
    • Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 039409 916-55

    Telefon Festnetz: 039409 916-29

    E-Mail: info@obere-aller.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhllift vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English