Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Zerbst/Anhalt - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 12

    39261 Zerbst/Anhalt

    Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloßfreiheit
      Anzahl: 45  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Schloßfreiheit
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zerbst, Roter Garten
      Linie:
      • Bus: 452

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr (Anmeldeschluss: 17.30 Uhr) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr (Anmeldeschluss: 16.30 Uhr) Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03923 754-181

    Telefon Festnetz: 03923 754-180

    Fax: 03923 754-190

    Telefon Festnetz: 03923 754-191

    E-Mail: info@stadt-zerbst.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang über den Innenhof erreichbar

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English