Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.
Ansprechpartner
Stadt Klötze - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Mittelstraße
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaushof
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Klötze, ZOB
Bus: 300, 301, 400
Rufbus, Klötze, Am Rathaus
Bus: 107, 301, 302, 702
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03909 403-137
Telefon Festnetz: 03909 403-131
Fax: 03909 403-200
E-Mail: info@stadt-kloetze.de
Weitere Informationen
Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015