Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

    Voraussetzungen

    • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
    • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
    • Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.

    Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
    Diese darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

    • vereidigt ist und
    • den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.

    Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Straße 5

    39108 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 25272-10

    Telefon Festnetz: 0391 25272-11

    E-Mail: info@rak-sachsen-anhalt.de

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Ulrich Christoh)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Gensecke, Sabrina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann in jedem deutschen Land beantragt werden, auch wenn die Befähigung zum Richteramt in einem anderen deutschen Land erlangt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)