Architektenliste Eintragung

    Eintragung in die Architektenliste beantragen

    Beschreibung

    Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf  nur führen, wer unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen ist.

    Voraussetzung

    • Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz.

    Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. betreffend den Ausbildungsabschluss). Es empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Architektenkammer.

    Mit der Eintragung werden Sie Kammer-Mitglied. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Architektenkammer des Landes, in dem Sie

    • Ihren Wohnsitz haben
    • Ihre berufliche Niederlassung haben oder
    • überwiegend beschäftigt sind.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenwall 3

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 53611-0

    E-Mail: info@ak-lsa.de

    Formulare

    Antrag auf Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste der Architektenkammer Sachsen-Anhalt
    Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister-Gesellschaften
    Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister-Personen

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag natürlicher Personen auf Eintragung in die Architektenliste muss folgende Angaben enthalten:

    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • akademische Grade
    • Anschrift der Hauptwohnung und einer etwaigen Niederlassung oder des Orts der überwiegenden Beschäftigung
    • Nachweis der erforderliche Vorbildung:
      • abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder einer gleichrangigen Bildungseinrichtung und mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung oder
      • mindestens achtjährige praktische Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung und Ablegen einer Prüfung auf Hochschulniveau vor dem Eintragungsausschuss
    • Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architekt, Innenarchitekt, Garten- und Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner)
    • Beschäftigungsart (freischaffend, angestellt, beamtet, baugewerblich)

    Formulare

    Anträge können jederzeit schriftlich bei der Architektenkammer eingereicht werden.

    Fristen

    In der Regel wird die Entscheidung der Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags und der vollständigen Unterlagen getroffen.

    Kosten

    Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
    Die Eintragung in die Liste ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English