Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
Beschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.
Ansprechpartner
Stadt Genthin - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Genthin, Markt
Linie:- Bus: 750
- Haltestelle: Genthin, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Berlin - Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo.: 09:00 - 12:00 Uhr Die.: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi.: 09:00 - 12:00 Uhr Do.: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03933 876-190
Telefon Festnetz: 03933 876-209
Fax: 03933 876-140
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de
E-Mail: meldebehoerde@stadt-genthin.de
Internet
Weitere Informationen
RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt