Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
Beschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Linie:- Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
- Haltestelle: Droyßig, Markt
Linie:- Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Linie:- Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
- Haltestelle: Droyßig, Markt
Linie:- Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Linie:- Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
- Haltestelle: Droyßig, Markt
Linie:- Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
in Droyßig Montag: 13:00-15:00 Uhr Dienstag: 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr Freitag: geschlossen in Droßdorf Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034425 414-51
Telefon Festnetz: 03441 725153
Fax: 034425 271-87
Telefon Festnetz: 034425 414-52
E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem-dzf.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt