Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl eines Kinderreisepasses melden

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt.  Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 13

    06679 Hohenmölsen

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Kirche
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Markt
      Anzahl: 8  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Am Markt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Hohenmölsen
      Linien:
      • Bus: MDV 802, 804-808, 811, 816
      • Bus: MDV 780, 782, 784, 794, 800, 801

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 12

    06676 Hohenmölsen

    Öffnungszeiten

    Montag: 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit, Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr Sonderöffnungszeiten Bürgerbüro: jeden ersten Sonnabend im Monat: 9.00-11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034441 42-215

    Fax: 034441 42-221

    E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-hohenmoelsen.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses

    Weitere Informationen

    Klingel für Rollstuhlfahrer vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English