Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
Beschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.
Ansprechpartner
Stadt Oschersleben (Bode) - Einwohnermeldewesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100252
39382 Oschersleben (Bode)
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Brauwinkel
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Hackelberg
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Parkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 315 (Magdeburg - Halberstadt -Thale)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HBX 260.5 (Berlin-Magdeburg-Halberstadt-Wernigerode-Goslar/Thale)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 600, 603, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 658
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 668, 669
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), Hackelberg, 200m
Linie:- Bus: 669
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 328 (Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kohrs (Sachgebietsleiterin)
Internet
Formulare
Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt