Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl eines Kinderreisepasses melden

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt.  Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.

    Ansprechpartner

    Stadt Zörbig - Einwohnermeldeamt

    Beschreibung

    EG - für Rollstuhlfahrer erfolgt Eingang über Hof auf der Rückseite des Gebäudes

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 12

    06780 Zörbig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zörbig, Markt
      Linie:
      • Bus: Zörbig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034956 60-130

    Telefon Festnetz: 034956 60-131

    Fax: 034956 60-111

    Weitere Informationen

    EG - für Rollstuhlfahrer erfolgt Eingang über Hof auf der Rückseite des Gebäudes

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de