Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
Beschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.
Ansprechpartner
Stadt Zerbst/Anhalt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schloßfreiheit
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloßfreiheit
Anzahl: 45 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Zerbst, Roter Garten
Linie:- Bus: 452
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr (Anmeldeschluss: 17.30 Uhr) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr (Anmeldeschluss: 16.30 Uhr) Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03923 754-180
Telefon Festnetz: 03923 754-191
Telefon Festnetz: 03923 754-181
Fax: 03923 754-190
E-Mail: info@stadt-zerbst.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt