Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
Beschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.
Ansprechpartner
Stadt Klötze - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Parkplatz: Mittelstraße
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaushof
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rufbus, Klötze, Am Rathaus
Linie:- Bus: 107, 301, 302, 702
- Haltestelle: Klötze, ZOB
Linie:- Bus: 300, 301, 400
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwochs: geschlossen * Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03909 403-131
Fax: 03909 403-200
Telefon Festnetz: 03909 403-137
E-Mail: info@stadt-kloetze.de
Internet
Formulare
Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses
Weitere Informationen
Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt