Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl eines Kinderreisepasses melden

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt.  Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.

    Ansprechpartner

    Stadt Klötze - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    38486 Klötze

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaushof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Mittelstraße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaushof
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rufbus, Klötze, Am Rathaus
      Linie:
      • Bus: 107, 301, 302, 702
    • Haltestelle: Klötze, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 301, 400

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwochs: geschlossen * Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03909 403-131

    Fax: 03909 403-200

    Telefon Festnetz: 03909 403-137

    E-Mail: info@stadt-kloetze.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English