Kinderreisepass melden
Beschreibung
Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Coswig (Anhalt) - Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: neben dem Rathaus
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Parkplatz: Amtshausparkplatz
Anzahl: 68 Gebühren: nein - Parkplatz: neben dem Amtshaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Coswig (Anhalt) Post
Linie:- Bus: Coswig (Anhalt) Post
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 46
06869 Coswig (Anhalt)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 34903 610-0
Fax: +49 34903 610-171
Kontaktperson
Frau Reichert
Telefon Festnetz: +49 34903 610-353
Fax: +49 34903 610-171
E-Mail: m-s.reichert@coswig-anhalt.de
E-Mail: fundbuero@coswig-online.de
Internet
Weitere Informationen
Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Bereich des Bürgerbüros. Im Rathaus ist eine Rollstuhlrampe mit Klingel vorhanden (Marktseite), die Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen nutzen können.
Stichwörter
Meldestelle, Meldeamt, Einwohneramt, Einwohnerbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt