Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen
Beschreibung
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Gommern - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gommern, Zentrum (an der Kirche)
Linie:- Bus: 701,702,705,707,708,712
- Haltestelle: Gommern, Karither Straße
Linie:- Bus: 702,712
- Haltestelle: Gommern, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Dessau - Magdeburg
- Haltestelle: Gommern, Bahnhof
Linie:- Bus: 701,702,705,707,708,712
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gommern, Zentrum (an der Kirche)
Linie:- Bus: 701,702,705,707,708,712
- Haltestelle: Gommern, Karither Straße
Linie:- Bus: 702,712
- Haltestelle: Gommern, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Dessau - Magdeburg
- Haltestelle: Gommern, Bahnhof
Linie:- Bus: 701,702,705,707,708,712
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Über den Nebeneingang ist ein barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss möglich.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 92.00 EUR
Reisepass für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.00 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Ferien, Ausweis, Urlaub, verreisen, Reiseausweis, Identifikation, anderer Pass, Reisepaß, e-Pass