Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
     

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Muldestausee - Einwohnermeldeamt und Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuwerk 3

    06774 Muldestausee

    im OT Pouch

    Parkplätze

    • Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 36  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Poucher Hauptstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03493 92995-95

    Telefon Festnetz: 03493 92995-18

    Telefon Festnetz: 03493 92995-17

    E-Mail: meldeamt@gemeinde-muldestausee.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Reisepass
    • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 92.00 EUR

    Reisepass für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Stichwörter

    Ferien, Reisepaß, anderer Pass, Identifikation, e-Pass, verreisen, Ausweis, Reiseausweis, Urlaub

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de