Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nienburg (Saale) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Johannnistraße hinzter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: "Parken im Park" in der Johannistraße
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Parkplatz: Nähe Marktplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Nienburg (Saale), Bahnhof
Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)
Nienburg (Saale), Markt
Bus: 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr (mit vorherige Terminvereinbarung) und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung) Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung) Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034721 309-118
Telefon Festnetz: 034721 309-117
Fax: 034721 309-110
E-Mail: info@stadt-nienburg-saale.de
Bankverbindung
Stadt Nienburg (Saale)
Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)
IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48
BIC: NOLADE21SES
Bankinstitut: Salzlandsparkasse
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 92.0 EUR
Reisepass für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.0 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Identifikation, Urlaub, Reisepaß, Reiseausweis, Ferien, e-Pass, Ausweis, anderer Pass, verreisen