Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Möckern - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    39291 Möckern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    39279 Loburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Dorfstr. 14

    39291 Küsel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (Rathaus Möckern) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Möckern) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (Rathaus Möckern - ohne Terminvereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Loburg) Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Verwaltungsamt Küsel)

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)

    Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)

    Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))

    Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))

    Fax: 039221 95-120(Möckern)

    Fax: 039221 95-230(Loburg)

    E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de

    Weitere Informationen

    rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Herrmann, Susan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
    • Ihren bisherigen Reisepass,
    • Ihre Geburtsurkunde,
    • bei der Antragstellung für ein Kind :
      • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
      • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
      • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 92.0 EUR

    Reisepass für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

    Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.12.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Identifikation, Urlaub, Reisepaß, Reiseausweis, Ferien, e-Pass, Ausweis, anderer Pass, verreisen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)