Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vorharz - Einwohnermeldeämter
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039423 851-49(Büro Wegeleben)
Telefon Festnetz: 039423 851-48(Büro Wegeleben)
Telefon Festnetz: 039423 851-45(Büro Schwanebeck)
Telefon Festnetz: 039423 851-46(Büro Wedderstedt)
Fax: 039423 851-91(Büro Wegeleben)
Fax: 039423 851-92(Büro Schwanebeck)
Fax: 039423 851-93(Büro Wedderstedt)
E-Mail: info@vorharz.net
Weitere Informationen
Die Verbandsgemeinde Vorharz verfügt über Bürgerbüro's in Schwanebeck, Wegeleben und Wedderstedt. Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich bitte vorab telephonisch anzumelden.
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 92.0 EUR
Reisepass für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.0 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Identifikation, Urlaub, Reisepaß, Reiseausweis, Ferien, e-Pass, Ausweis, anderer Pass, verreisen