Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 243

    38838 Huy

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
    Freitag: 9:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39425 960-33

    Fax: +49 39425 960-42

    E-Mail: ewo@gemeinde-huy.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2012 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Huy)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
    • Ihren bisherigen Reisepass,
    • Ihre Geburtsurkunde,
    • bei der Antragstellung für ein Kind :
      • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
      • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
      • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 92.0 EUR

    Reisepass für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

    Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.12.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Identifikation, Urlaub, Reisepaß, Reiseausweis, Ferien, e-Pass, Ausweis, anderer Pass, verreisen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)